Zeitleiste der Integration in Deutschland

1945 Zuzug der Vertriebenen

Nach Ende des 2. Weltkrieges sah sich Deutschland einer Wanderungsbewegung aufgrund der politischen Neuordnungen ausgesetzt. Die Siegermächte USA, Großbritannien und die Sowjetunion ordneten in den Potsdamer Beschlüssen die „Überführung der deutschen Bevölkerung aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn“ an. Knapp 12 Millionen Deutsche, sowie 2 Millionen Polen und Ukrainer strömten nach Deutschland. Dies stellte das in vier Besatzungszonen aufgeteilte Land vor neue Herausforderungen.  In der ersten Volkszählung werden 1946 9,6 Millionen Flüchtlinge gezählt. So stieg beispielsweise die Bevölkerung Schleswig- Holsteins durch den Zuzug 860 000 Vertriebener um 33%.  In Lagern, Notquartieren oder in Privathaushalten untergebracht, erforderte diese konfliktgeladene Situation über Jahre hinweg eine immense Integrationsleistung - von der Gesellschaft wie auch den Vertriebenen selbst.

1949 Verankerung des Asylrechts im Grundgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 15.Mai 1949 änderte sich auch die juristische Lage für Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Artikel 16a verleiht dem Asylrecht als Grundrecht Verfassungsrang und garantiert die individuelle Einklagbarkeit. Dies rührt aus den leidvollen Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur her. Aus dieser Zeit rührt das Bewusstsein einer besonderen Verantwortung für die Menschen, die auf Schutz und Zuflucht vor Verfolgung angewiesen sind, her.
In den ersten Jahren wurde von diesem Recht vor allem von politischen Flüchtlingen aus den Ostblockstaaten Gebrauch gemacht. In den 1970er Jahren weitete sich der Bewerberkreis auf andere Staaten aus; ihre Anzahl erreichte 1992 ihren Höhepunkt. In diesem Jahr wurden 440 000 Personen als asylberechtigt anerkannt. Aus den daraus resultierenden Kostensteigerungen für Unterbringung und Versorgung entstanden gesellschaftliche Spannungen, welche die sogenannte "Asyldebatte" entfachten.

1951 Die Genfer Flüchtlingskonvention

Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ stellte die erste international  verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen dar. So sollen die Personen geschützt werden, welche fürchten müssen in ihrem Land aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aber ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden.  Die ursprüngliche Fassung zielt jedoch nur auf diejenigen Personen ab, welche „infolge von Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind“  -also infolge des Zweiten Weltkriegs - zu Flüchtlingen wurden.  Erst 1967 wurde diese zeitliche und räumliche Einschränkung aufgehoben. Daher wird Flüchtlingen heute garantiert, dass sie vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland geschützt und in ihrer Religionsausübung frei sind. Sie haben freien Zugang zu Gerichten, ihnen wird ein Reisepass für Flüchtlinge ausgestellt und sie werden nicht ausgewiesen. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten, die die Konvention unterzeichneten. Dies kann als Zeichen dafür gesehen werden, dass die Schrecken des 2.Weltkrieges das Bewusstsein der Deutschen für die Opfer nationalstaatlicher und internationaler Konflikte geschärft haben.

1955 Das erste "Anwerbeabkommen": Gastarbeiter in der Bundesrepublik

Pizzerien, Dönerbuden, Gyrosstände - heutzutage kaum mehr fortzudenken aus dem Erscheinungsbild der Städte in der Bundesrepublik. Der Grundstein für diese Vielfaalt, nicht nur kulinarischer Art, wurde mit der Unterzeichnung der ersten „Vereinbarung über Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften nach der Bundesrepublik“ gelegt. Dem ersten Anwerbeabkommen 1955 mit Italien folgten weitere Verträge mit Spanien, Griechenland (1960), der Türkei (1961) und weiteren Ländern. Die Bundesregierung warb gezielt um Arbeiter aus Süd- und Osteuropa, denn durch den anhaltenden konjunkturellen Aufschwung im "Wirtschaftswunderland" Deutschland konnte der Bedarf an Arbeitskräften nicht mehr allein durch inländische Personen gestillt werden. Der Bau der Mauer, welcher den Arbeitskräftezustrom aus der DDR gewaltsam stoppte, verstärkte diesen Engpass noch. Die gleichzeitige Verkürzung der Arbeitszeiten und ein Schrumpfen der deutschen Erwerbsbevölkerung trugen zur Verschärfung des Arbeitskräftemangels bei.

Vor allem alleinstehende Männer zwischen 20 und 40 Jahren folgten dem Aufruf, der sie in die Bundesrepublik einlud. Ursprünglich sollten sie laut dem Rotationsprinzip nach Ablauf der Aufenthaltsfrist in ihre Heimatländer zurückkehren. Ab den späten sechziger Jahren blieb eine wachsende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern jedoch dauerhaft in Deutschland. Das war im Interesse der betroffenen Unternehmen, die die eingearbeiteten Arbeitskräfte behalten wollten. Auch die ausländischen Arbeitnehmer wollten verständlicherweise dauerhaft an den besseren Verdienstmöglichkeiten teilhaben. Zudem zogen immer mehr Familienangehörige nach und richteten sich darauf ein, ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlagern.
Die nachfolgenden Generationen, teilweise in jungen Jahren nach Deutschland gekommen, teilweise hier geboren, waren und sind hin und her gerissen zwischen ihren Wurzeln und dem Land, in dem sie leben. Die Frage nach ihrer Identität spielt auch in der derzeitigen Integrationsdebatte eine immense Rolle.

1964 Willkommen! Der einmillionste Gastarbeiter

Am 10. September 1964 erreichte der 38-jährige Portugiese Armando Rodrigues de Sá den Bahnhof Köln- Deutz, um als Gastarbeiter einige Zeit in Deutschland zu leben - so wie viele andere. Nur er bekam jedoch ein Moped geschenkt, einen Strauß Nelken und ein Diplom überreicht, während eine Kapelle das Lied „Auf in den Kampf, Torero“ zum Besten gab. Denn Rodrigues de Sá war der eimillionste Gastarbeiter und wurde mit allen Ehren willkommen geheißen. Gastarbeiter wurden gebraucht; sie waren willkommen. Auch, weil man davon ausging, dass sie nach einigen Jahren wieder in ihre Heimatländer zurückkehren würden. Daher hielten sich die Bemühungen der Bundesrepublik, Integration aktiv zu fördern und zu unterstützen, in Grenzen.

1965 Das Ausländergesetz

Mit der Verabschiedung des "Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet" im Jahr 1965 schaffte die Bundesrepublik einen weiteren Schritt auf ihrem Weg, die letzten juristischen Überbleibsel der nationalsozialistischen Diktatur zu beseitigen.  Das Ausländergesetz löste nun die alte Rechtsgrundlage für Asylanträge ab, welche bis zu diesem Zeitpunkt immer noch die nationalsozialistische "Ausländerpolizeiverordnung" aus dem Jahre 1938 war. Zwar wurden im Zuge der "Entnazifizierung" Begriffe wie „Rasse“ aus dem Verordnungstext beseitigt, dennoch musste ein einer jungen, modernen Demokratie entsprechendes Gesetz gestaltet werden. Dies sollte frei von historischen „Altlasten“ sein - auch im Hinblick auf die Zukunft Deutschlands auf der europäischen und internationalen Ebene.

1966 Ausländische Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR

Auch in der Deutschen Demokratischen Republik herrschte ein immenser Arbeitskräftemangel. Daher schloss die Regierung Abkommen zur Ausbildung und Beschäftigung von Arbeitskräften mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam ab. So kamen zwischen 1966 und 1989 ungefähr 500 000 Gastarbeiter, deren Aufenthaltsdauer,  Rechte und Bedingungen jeweils individuell mit ihren Heimatländern  verhandelt wurden. So variierte die Aufenthaltsgenehmigung zwischen zwei bis sechs Jahren, ein dauerhafter, ständiger Aufenthalt war jedoch nicht vorgesehen. Und auch der Zuzug von Familienangehörigen war ausgeschlossen - nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten sie in ihre Heimatländer zurückkehren. So hatten sie nicht die Möglichkeit, ihren Lebensmittelpunkt langfristig in die DDR zu verlegen. Das Integrationsbedürfnis beschränkte sich somit nur auf den kurzfristigen Aufenthaltszeitraum.

1973 Der Anwerbestopp

1970 erreichte die Anzahl der dauerhaft zugezogenen Ausländer in Deutschland die Grenze von 1 Million. Die erste Generation der angeworbenen Arbeitskräfte bestand zunächst vor allem aus alleinstehenden Männern zwischen 20 und 40 Jahren, dann aber auch zunehmend aus Frauen, die ebenfalls ohne Familie nach Deutschland kamen. Bis in die späten Sechziger Jahre waren Italiener, Spanier und Griechen am stärksten vertreten. In den folgenden Jahren dominierten zunehmend Menschen aus dem damaligen Jugoslawien (17,7 %) und vor allem aus der Türkei. 1973 betrug der Anteil letzterer Gruppe bereits etwa 23 %.
Langsam verschärfte sich auch das gesellschaftliche Klima um "Zuwanderung". Als Folge der "Ölkrise" und der sich verschlechternden Wirtschaftslage verfügte das Bundeskabinett 1973 einen Anwerbestopp. Damit sollte der Zustrom von Gastarbeitern aus Nicht-EG-Staaten unterbunden werden. Für viele ausländische Arbeitskräfte mag der Anwerbestopp den Anstoß für die Entscheidung gegeben haben, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Denn mit dem Anwerbestopp war es nicht mehr möglich, lediglich für einen begrenzten Zeitraum in die Heimat zurückzukehren, um nach einer gewissen Zeit wieder in Deutschland arbeiten zu können.

1979 Asylrecht für sogenannte "Kontigentflüchtlinge"

Im August 1979 startete ein Programm der Bundesregierung für Flüchtlinge, die zuvor im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen in Deutschland aufgenommen worden waren. Sie wurden mit Asylberechtigten gleichgestellt, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen mussten. Zunächst zählten zu den "Kontingentflüchtlingen" vor allem vietnamesische Bootsflüchtlinge. Ab 1991 hatten auch jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit als "Kontigentflüchtlinge" nach Deutschland einzureisen.

1979 Deutschland wird von der Regierung erstmals als Einwanderungsland bezeichnet

Der Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Heinz Kühn wies in seinem ersten Bericht darauf hin, dass es sich bei der „Gastarbeit“ faktisch um Einwanderung handele, weil immer weniger Migranten eine Rückkehr in ihr Urspungsland planten. Damit wurde Deutschland von Seiten der Regierung zum ersten Mal als Einwanderungsland bezeichnet. Der Begriff blieb in Öffentlichkeit und auch Politik jedoch lange ein umstrittener Begriff.

1990 Mauerfall, Einigungsvertrag und Zuwanderung

Am 31.August 1990 wurde der "Vertrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland" geschlossen. Mit der Wiedervereinigung mussten allerdings politische, wirtschaftliche, wie auch gesellschaftliche Hindernisse überwunden werden. Das Land, das über vierzig Jahre getrennt war, musste wieder zu einem Volk werden. Ob dies bisher gelungen ist, wird immer wieder in Frage gestellt. Mit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ kam zudem eine neue Zuwanderungsgruppe nach Gesamtdeutschland: die deutschstämmigen Spätaussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten. Schwache Deutschkenntnisse spielten bei der Integration der Spätaussiedler oftmals eine erschwerende Rolle.

1992 Rechtsextremistische Anschläge auf Asylunterkünfte und ihre Bewohner

Deutschland erlebte in diesem Jahr seinen bisherigen Höhepunkt der Zuwanderung mit 1 219 348 Zuzügen. Darunter waren viele Asylbewerber, von denen tatsächlich nicht alle auch asylberechtigt waren. Die hohe Zahl nicht berechtigter Antragsteller wirkte sich in der Bevölkerung zunehmend negativ auf die Akzeptanz des Grundrechtes auf Schutz vor politischer Verfolgung aus. Das Thema „Asylmissbrauch“ führte zu heftigen gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen. Sie artete in Brandanschlägen und schweren Ausschreitungen gegen Asylunterkünfte und deren Bewohner aus. Als Gegenreaktion veranstalteten zahlreiche Bürger Kundgebungen und drückten mit Lichterketten ihre Solidarität gegen Rechtsextremismus aus.

1997 Dubliner Übereinkommen tritt in Kraft („one-state-only“-Prinzip)

Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) der EU-Mitgliedstaaten trat 1997 in Kraft. Es regelt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags nach dem „one-state-only“-Prinzip. Danach ist nur noch ein einziger Staat für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig, in der Regel der, den der Asylbewerber zuerst betreten hat. Das Dubliner Übereinkommen soll vermeiden, dass Flüchtlinge von einem Staat in den nächsten geschoben werden können, ohne dass sich ein bestimmter Staat für die Behandlung ihres Aufnahmegesuchs zuständig fühlt.

2000 Gesetzesreform des Staatsangehörigkeitsrechtes ("Geburtsortprinzip")

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes traten 2000 in Kraft. Neben dem sogenannten Abstammungsprinzip wurde nun auch das Geburtstortprinzip eingeführt. Dadurch erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wurde die für den Anspruch auf Einbürgerung erforderliche Aufenthaltszeit in Deutschland auf acht Jahre verkürzt. Gleichzeitig wurde allerdings der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse verlangt und eine Klausel zum Schutz vor Extremisten aufgenommen.

2000 Schröders „Green-Card-Initiative“

Auf der Computermesse CeBIT startete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die „Green-Card-Initiative“: Für 30.000 ausländische Computerfachleute, die nicht aus der EU stammten, wurde der Anwerbestopp außer Kraft gesetzt. Durch das vierjährige „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ kamen knapp 18.000 IT-Experten nach Deutschland, die eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis bekamen. Ende 2004 lief das Sofortprogramm aus und wurde durch ein neues Zuwanderungsgesetz ersetzt, das es IT-Fachkräften weiterhin priviligiert ermöglicht, nach Deutschland einzuwandern. Die Green-Card-Initiative löste eine neue Einwanderungsdebatte aus.

2004 Zuwanderungsgesetz

2004 wurde das Gesetz zur „Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ im Bundesrat angenommen. Am 1. Januar 2005 trat das sogenannte "Zuwanderungsgesetz" dann in Kraft. Zuvor war es bei dem ersten Versuch, das Gesetz im Bundesrat zu verabschieden, zum Eklat gekommen. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin aufgrund eines Formfehlers, dass das Zuwanderungsgesetz nicht rechtskräftig erlassen worden war. Auch 2003 stimmte der Bundesrat dem unveränderten Zuwanderungsgesetz nicht zu. Erst 2004 kam es zu einer Einigung auf einen Kompromiss. Das neue Zuwanderungsgesetz regelt wesentliche Teile des Ausländerrechts neu und formuliert Angebote und Pflichten für Migranten. Darüber hinaus stellt das neue Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, das den Aufenthalt von Unionsbürgern (Ausländer aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen regelt, einen wichtigen Punkt dar. 2007 wurden in einer Reform des Zuwanderungsgesetzes die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus beinhaltete der Gesetzentwurf beim Ehegattennachzug die Einführung eines Mindestalters sowie den Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vor der Einreise.

2006 Erster Integrationsgipfel

Im Juli 2006 fand im Berliner Kanzleramt der erste Integrationgipfel statt, an dem Vertreter aus Politik, Medien, Migrantenverbänden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sportverbänden teilnahmen. Dabei verständigten sich die Teilnehmer darauf, innerhalb eines Jahres einen "Nationalen Integrationsplan" zu erarbeiten. Dem 2007 folgenden zweiten Gipfel blieben drei türkische Verbände fern, weil sie die im Gesetz verankerte Neuregelung des Ehegattennachzugs als diskriminierend empfanden. Bei diesem Gipfel wurde ein „Nationaler Integrationsplan“ mit mehr als 400 Selbstverpflichtungen verabschiedet. Das Treffen sowie die getroffenen Vereinbarungen bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel als „Meilenstein der Integrationspolitik“. 2008 fand ein drittes Treffen statt, das bisher letzte.

2006 Bleiberecht

Im November 2006 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder in Nürnberg ein Bleiberecht für Ausländer, die seit Jahren in Deutschland leben und sich nachweislich durch eigene Arbeit unterhalten.

2006 Einbürgerungstests

Baden-Württemberg und Hessen führten 2006 als erste Bundesländer die sogenannten Einbürgerungstests ein. Damit müssen Ausländer, die in diesen Bundesländern leben, von nun an eine Reihe von Fragen korrekt beantworten, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

2010 Migrationsdebatte verschärft sich

Im Sommer 2010 flammte die Migrationsdebatte in Deutschland erneut heftig auf, angestoßen durch die kontroversen Thesen von Thilo Sarrazin. Der ehemalige Berliner Senator hatte zuerst bei einer Veranstaltung der Unternehmensverbände Südhessen seine These propagiert, „der ?gesamtdeutsche Intelligenzdurchschnitt‘ sinke durch die Zuwanderung schlecht ausgebildeter Migranten“. Im August 2010 erschien dann sein Buch mit dem Titel „Deutschland schafft sich ab“, in dem er diese These weiter ausführte. Danach trat er in zahlreichen Polittalkshows auf, in denen es mit anderen Politiker, Wissenschaftlern und Journalisten zu heftigen Diskussionen kam. Nicht nur in den Medien, sondern auch in der Politik wurde die Migrationsdebatte erneut aufgegriffen, wie beim "Deutschlandtag" der Jungen Union, bei dem Kanzlerin Angela Merkel sagte, der Ansatz für „Multikulti“ sei gescheitert. Es scheint, als dass sich das Klima der Debatte zunehmend verschärft.